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Gerade in der Nacht oder bei Dämmerung, insbesondere auf Landstraßen, ist das Risiko eines Wildunfalles hoch. Je nachdem, um welches Tier und Fahrzeug es sich handelt, ist hier vom leichten Blechschaden bis hin zum Totalschaden des Fahrzeuges alles drin. Trifft man einen Hasen, ist vielleicht „nur“ ein Scheinwerfer kaputt.
Erwischt man ein Wildschwein oder ein Reh, sehen die Folgen schon ganz anders aus. Ist der Schock über den Unfall verdaut, wirft der Wildschaden eine ganz wichtige Frage auf: kommt die Kfz-Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf? Antwort: ja, wenn man richtig versichert ist.
Michael Steiner
PremiumFinanzmakler
Hegelstr.4/1
75045 Walzbachtal
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur für die Schäden, die nicht am Auto entstanden sind. Zum Beispiel die Reparatur kaputter Leitplanken oder die Säuberung der Fahrbahn. Für Fahrzeugschäden durch Wildunfälle kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Aufgepasst: Manche Verträge zahlen nur bei Schäden durch Haarwild.
Dazu zählen Rehe und Hirsche, Hasen, Füchse, Marder und Wildschweine, aber auch Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde. Leistungsfähige Verträge übernehmen darüber hinaus Unfallschäden durch Federwild und andere Tiere. Eine Vollkaskoversicherung zahlt immer – auch dann, wenn ein Wildschaden nicht nachgewiesen werden kann sowie bei selbst verschuldeten Unfällen.
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